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Diese Seite wird in der Kartei Kießling nicht zitiert, da sie den Zeitraum ab 1650 betrifft.
Anno 1663 den 22. Maii ist vor behagtem Gericht erschienen Peter
Katterberg, und hatt seinen bruder Wilhelmen und dessen mitt weiler
Marien vom Bruch im All...berg ehelich gezielt und nachgelassenen kinderen
Tomiß Mettelen Gerd Hermanns und Treingen gnant über seinen Erb und
Kindtgerechtigkeit des halben Erb und gutts uffem Katterberg Verzieg und
Außgang gethan sich und seine Erben mitt Handt Halm und Mundt von
alsolcher halbscheit entgütet und enterbet, und inen Wilhelmen und obge.
seine erste ehe kinder darahn gegütet und geerbet nach landtrechten und
gerichtsbrauch und dieselbe über die Halbscheidt des verglichenen Erb und
abstandtspfennigh quitirt und sich gutter bezahlungh bedancket.
Anno 1663 den 22. Maii ist vor behagtem Gericht erschienen
Gerhart Holterberg und hatt mitt einem prothocollo Subhastationis
bewiesen daß Sie einen dabevorn über Weilandt Wilhelmen Bernssaw
Zeit lebens gewesenen Statschreibers hieselbst in der Statt gelegene
Hauser all... angestelten Kertzenkauff daß Hinderhausgen für 145 Rth.
anerfallen, auch mit Rechnungh und Beilagen demonstrirt daß 70 Rth.
26 Alb. 4 Hell. bezahlt und nunmehr den Überschuß des Kauffschillings
ad 74 Rth. 53 Alb. 8 Hell. gerichtlich deponirt und derowegen adiudication
gepetten, ist demselben an statt Verziegs daß ge. Hindergehauß
sampt zugehoriger alt und newer gerechtigkeit von ambts Gerichts
und Rechts und rechtswegen adiudicirt.
Eodem quo supra Gerhart Holterberg und Elisabeth Steinweg
Eheleute in krafft ... negstge. gerichtlicher adiudication Johannessen
Pampes und Gertrauden auß dem Klingelholl eheleuten über weilandt
Wilhelmen Bernssaw ihnen bei darüber gehaltenen Kertzenkauff aner-
fallenes Jinderhaußgen sampt zugehoriger alt und newer gerechtig-
keit Verzieg und Außgang gethan Sie Gerhardt Holterberg und
Elisabeth Steinweg für sich und ihre Erben sich darvon entgüttet
und enterbet, und Sie Johanneßen Pampes dessen Hausfr.
und Erben daran gegütet und geerbet nach landtrechten
und gerichtsbrauch, hingegen Johannes Pampes und Ger-
traudt auß dem Klingelholl eheleute obgemelten Gerhardten
Holterberg und Elisabethen Eheleuten über daß inen für daß ge.
Hinderhauß angetauschte Pellenhauß zwischen dem Stadtschr.Petern Wolffingh und
Gerlach Mundt gelegen sampt zugehorigen gardten am Engelenberg
Verzieg und Außgangh gethan, Sich und ihre Erben darvon ent-
güttet und enterbet und inen Holterberg dessen Haußfr. und Erben
mitt Handt Halm und Mundt daran gegütet und geerbet nach
landtrechten und Verziegsbrauch.
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Transkription: Max Kricke, im Auftrag des BVfF, gefördert durch
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