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Diese Seite wird in der Kartei Kießling nicht zitiert, da sie den Zeitraum ab 1650 betrifft.
Anno 1668 auff Dienstag den 6. Novembris Sein vor Gericht erschienen
Herman Benger und Mettel Jonas Eheleute, Wilhelm Haan und Feigen Jonas Eeheleute
Adolph Aldenradt, und Entgen Jonas Eheleute, und haben über diejenige behausung
welche von Johannen Henrichs sehlig vernewert worden und von dessen dochterman Die-
thrichen Evertsbusch bißdahin bewohnet worden sampt zugehorigen Hoff und garden im
Dorpff Cronenbergh gelegen und von ihren Eltern und respective großeltern herrühren
und bißdahin zwischen ihnen und obgemelten Johannen Henrichs Kindern streitig gewesen
zur behorff dessen der derjenigen welche sich bei dem concursio Creditorum und deswegen
vorhabenden Kertzenkauffs darzu qualificiren würden Verzieg und Außgangh gethan
sich und ihre Erben darvon entgüttet und enterbet und diejenige welche sich obahn-
geregter massen darzue bequemen werden für sich und dero Erben darahn gegütet und
geerbet haben wollen nach landtrechten und Gerichtsbrauch und sich gutter befriedigung
ihmen von obge. Evertsbusch überzelten 16 Rthr. verglichenen Erb und abstandtspfennigh
bedancket.
Na Evertsbusch auch
3 Rthr. für die Verzieger und
½ Rthr. für ein flasch wein bezahlt.
Anno 1668 auff Dienstag den 6. 9bris sein vor Gericht erschienen Johannes Bongardt
und Christina Pott eheleute zu nevigens Wohnhoff, und haben über denjenigen Sterbfall
welcher ihrer abgelebten Mutter und respective schwegermutter Gertrauden von Reichmans
Dorff und ... durch versterb ihres bruder und respective ohmen Dietzen daheselbst
uff und ahn gestorben sein möchte, den instituirten Erben und ietzigen besitzern
des gutts zum Reichenmans Dorff Casparn von Farsbeckh, und Margarethen von
Franckholt eheleuten, Verzieg und Außgang gethan, Sie Johannes und Christina
Eheleute für sich und ihre erben sich darvon entgüttet und enterbet und Sie
Casparn und Margarethen eheleute sambt dero Erben darahn gegütet und ge-
erbet nach landtrechten und Gerichtsbrauch und sich gutter bezahlung verglichenen
sterbfelligen abstandtspfennigh bedancket.
Anno 1668 den 6. Novembris ist dieser hernachgesetzte gerichtliche adiudication
für Gerharden Holderberg dessen Haußfraw und Erben ad effectum renuntiationis
iudicialis diesen Verziegsbuch einverleibt. Auff den von Gerharden Holderberg
vorprachten schein wirt demselben der in concursu Creditorium wieder
Weilandt Johannen Brausen Wittib und Erben verkauffter Kamper gardt und großbleich
gerichtlich adiudicirt.
Anno 1668 den 6. Novembris ist diese hernachgesetzte Adiudication für Anthon
Brunßen Johanß sohn dessen Haußfraw und Erben ad effectum gerichtlichen Verziegs diesen
Verziegsbuch inserirt. Auff den von Anthon Brausen vorprachten schein
wirt demselben daß anerkauffte Brausische Brewhauß im Kamp gericht-
lich adiudicirt.
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Transkription: Max Kricke, im Auftrag des BVfF, gefördert durch
und
sowie 