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Diese Seite wird in der Kartei Kießling nicht zitiert, da sie den Zeitraum ab 1650 betrifft.
Anno 1671 uff Dienstag den 14. Julii ist vor behagtem Gericht erschienen
Gertraudt von der Heÿden noch ledigen standts doch großiahrigen Alters
und hatt ihrem halbertgen bruder Johanneßen von der Heÿden und dessen Ehefrawen
Entgen Brügelmans über ihre anererbte Erb und Kindtgerechtigkeit
ahn dem Elterlichen in heisiger statt gegen den Kirchhoff mit einer seiten zwischen
Andreß Steinwegs und der ander seiten Erst Georgen Bringhman folgens Reinharden
Plückers ietzo Weilandt Anton Schloßers Erben behausungh gelegenen Hauß
sampt zugehorigen Hintergehauß Kirchenbancken begrebniß platzgen und gardten
im Borßkamp diesergestalt Verzieg und Außgang gethan sich und ihre
Erben darvon entgüttet und enterbet und imen ihrem bruder Johannes sampt
deßen Fraw und Erben darahn gegütet und geerbet, daß Er Johannes ihro
Gertrauden seine schwester für ihren abstandt Erb und Kindtgerechtigkeit der Elter-
licher Verlassenschafft Einhondert Rth. Capital ime Jahrs frist plus ... zahlen und guttmachen und biß zu
alsolcher Zahlung daß Capital mitt 5 Rth. verzinsen solle.
Anno 1671 uff Dienstag den 14ten Julii Sein vor behagtem Gericht
erschienen Werner Jacobs von Holt und Catharin Langerfeldt eheleute
und haben ihrem respective schwager schwester und schwegerinnen Hermann
Sachtleben und Annen Langerfeldt Eheleuten über ihro Catharinen Erb und
Kindtgerechtigkeit des Elterlichen in heisiger stadt am Marckt negst
neben Reinhardten Siebelß Hauß gelegenen Hauß sampt hinterliegenden platzgen
i... am Hoffkamp gelegenen gardten und andern zugehorigen Gerechtigkeiten
nichts darvon ab noch außbescheiden Verzieg und Außgang gethan sich und ihre
Erben darvon entgüttet und enterbet und Sie Hermannen und Annen Eheleute
sampt dero Erben darahn gegütet und geerbet nach landtrechten und
Gerichtsbrauch und sich gutter bezahlung bedancket.
Anno 1671 uff Dienstag den 15ten Septembris ist vor behagtem Gericht
erschienen Conradt Koch zu Dorrenberg und hatt Seinem schwager respective
Schwegerinnen Johanneßen im Wüstenhoff und Elisabethen Wolffing Eheleuten über
Seiner abgelebter Haußfrawen Catharinen im Wüstenhoff sechsten theill der [beider] Erbgutter
im Wüstenhoff und dernselben darfür versprochen und bezahlten Erb und ab-
standtspfennigh, Verzieg und Außgang gethan sich zu Allen Über... wie einigh ... darahn gehapt darvon
entgüttet und enterbet und obge. Seinen schwager und schwegerin sampt
dero Erben daß ihrem ohme daß durch versterbs ihrer schwester und schwager
einen anererbte successionis recht in obge. beiden Wüsth... gütter gegütet
und geerbet nach landtrechten und gerichtsbrauch.
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Transkription: Max Kricke, im Auftrag des BVfF, gefördert durch
und
sowie 