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Diese Seite wird in der Kartei Kießling nicht zitiert, da sie den Zeitraum ab 1650 betrifft.
Eodem quo supra.
Seindt ahn behagtem gericht H. Caspar Frowin medecinæ doctor Charlotta Catharina
von Diest Eheleuthe erschienen und haben über ihr Erb und guth beim Ottenbruch ahn-
kaufferen desselben Johan Peteren Teschemacher und Annen Catharinen
Tesche-machers Carnapß Eheleuthen über gemeltes guth verzieg und außgang gethan sich darvon
entgüttet und enterbet, und besagten Teschemacher dessen Ehefraw und Erben
darahn gegüttet und geerbet nach landtrechten und gerichtsbrauch.
Anno 1703 den 12ten Junii.
haben ahn behagtem gericht Frantz Pann und Peter Siebelß tutorio nomine
Johannen vom Endt über daß demselben überlassenes im Kipdorff
gelegenes Hauß und garten verzieg und außgang gethan ihre pflegbe-
fohlene darvon entgüttet und enterbet und gedachten vom Endt darahn
gegüttet und geerbet nach landtrechten und gerichtsbrauch, und sich
deß endts gutter bezahlung bedancket.
Anno 1703 den 10ten Julii
Ist ahn behagtem gericht erschienen Caspar Putsch und hatt für sich und seine
kranckh und lahme bettliegende Fraw über ihren dritten theill
Kuckhaußer gutgenß verzieg und außgangh gethan, sich darvon
entgüttet und enterbet und gemelten Clemensen Haster alß ahnkauffern
dessen Ehefraw und Erben darahn gegüttet und geerbet.
Anno 1703 den 25ten septembris
Seindt ahn behagtem gericht erschienen Johanneß Teschemecher ledigen standts
doch großjahrigen alters und Isaac Teschemecher mandatario nomine
und haben Johannessen Wulffing Danielß Sohn über die in der zwischen
innen auff gericht und gerichtlich ratificirter transaction benente
Erbstuck verzieg und außgang gethan sich und seine principalen
darvon entgüttet und enterbet und gedachten Wulffing dessen Ehefraw
und Erben darahn gegütet und geerbet nach hiesigen landtrechten
und gerichtsbrauch.
Anno 1703 den 9ten octobris.
Seindt ahn behagtem gericht erschienen Johan Henrich Winkelstraß
und Anna Margreth Aprath Eheleuthe, und haben über ihr Erb- und
Kindtgerechtigkeit deß Johan Aprathß guth in der Hulßbeck verzieg
und außgang gethan sich und ihre Erben darvon entgüttet und ent-
erbet, und Weilandt Johannen Apraths unmundige Kindere darahn
gegüttet und geerbet.
Anno 1703 den 4ten Xbris.
Ist ahn behagtem gericht erschienen Wilhelm Kupper Weilandt
Petern Halffmanß mit Margarethen Kuppers Ehelich gezielter
unmundiger Kinder Vormunder und hatt nahmenß seiner
pflegbefohlenen, Werneren vom Kothen über daß demselben
verkaufftes alhier im Ißlandt gelegenes Halffmanß Hauß verzieg
und außgang gethan, seine pflegbefohlene darvon entgüttet und
enterbet, und ahnkaufferen desselben Werneren vom Kothen dessen
Ehefraw und Erben darahn gegüttet und geerbet.
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Transkription: Max Kricke, im Auftrag des BVfF, gefördert durch
und
sowie 